Informationen vom Gesundheitsamt zum Umgang mit Kontaktpersonen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir möchten Ihnen hiermit erneut einige Informationen/Empfehlungen zum Umgang mit Kontaktpersonen weitergeben.

Zudem möchten wir Sie noch einmal auf diesem Wege darüber informieren,
dass wir positiv getestete Personen nicht mehr proaktiv kontaktieren.
Entsprechend der aktuellen Corona Test- und Quarantäneverordnung
müssen sich diese umgehend selbständig in die Isolation begeben und
bei positiven Selbsttest diesen durch einen Antigen-Schnelltest
(Bürgertestung) bestätigen lassen. Diese Personen erhalten auch keinen
Quarantänebescheid von uns, da dies laut der aktuellen Verordnung nicht
notwendig ist. Für positive Personen besteht die Möglichkeit, das
Corona-Kontaktformular für Infizierte auf der Homepage des Kreises
Lippe auszufüllen. Darüber erhalten diese dann auch Auskunft über
ihre Quarantänezeiten.

NEUES MERKBLATT 31_01 ZUR QUARANTÄNE Schule_Version O

Nachtrag: Agape Weihnachtsaktion

Ganz herzlichen Dank nochmals an alle Eltern und Familien, dass Sie und Ihre Kinder unsere Weihnachtsaktion auch wieder so zahlreich unterstützt haben.

Die Pakete wurden durch den Verein „agape“ auf die Reise nach Rumänien oder in andere osteuropäischen Länder geschickt, um bedürftigen Kindern und Jugendlichen eine Weihnachtsfreude zu bereiten.

Dankeschön!

Änderung des Lolli-Testverfahrens

Wir erhielten gestern die Nachricht vom Schulministerium NRW, dass das Lolli-PCR-Testverfahren kurzfristig (von heute auf morgen) geändert wurde.

Die Kinder haben heute einen Elternbrief mit allen wichtigen Informationen erhalten.


Hier die wichtigsten Informationen aus der aktuellen Schulmail vom Schulministerium NRW:

  1. Für alle Grund- und Primarschulen werden die Pooltestungen im aktuellen Testrhythmus bis auf Weiteres  beibehalten.
  2. Die Labore stellen eine Ergebnisübermittlung der Poolproben bis 20:30 Uhr an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Schulen sicher. Die Schule informiert im Falle eines positiven Poolergebnisses die Erziehungsberechtigten.
  3. PCR-Einzeltestungen gibt es nicht mehr

Ist der Pooltest negativ:

Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.


Ist der Pooltest positiv:

  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden so lange schultäglich mit Antigenschnelltests getestet und darüber hinaus nach dem bisherigen Rhythmus mit Lolli-Tests getestet, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt.
  • Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen der Schule vorzulegen. Sofern ein aus anderen Gründen durchgeführter PCR-Tests mit negativem Ergebnis vorliegt, ist dieser ebenfalls ausreichend.
  • Die Antigenschnelltestungen nach einem positiven Pooltestergebnis werden zu Unterrichtsbeginn in der Schule durchgeführt, dürfen aber auch in einer zertifizierten Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests durchgeführt und das Ergebnis der Schule vorgelegt werden.
  • Nur Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools, die vor Unterrichtsbeginn ein negatives Schnelltestergebnis oder ein anderweitig eingeholtes negatives PCR-Testergebnis vorweisen können bzw. zum Unterrichtsbeginn einen Schnelltest mit negativem Ergebnis durchführen, dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen.
WICHTIG:
Falls die Kinder im Fall eines positiven Pooltests am nächsten Morgen kein Schnelltestergebnis eines Bürgertests mit zur Schule bringen, werden die Kinder am nächsten Morgen erst ab 8 Uhr in der Schule getestet. Sie dürfen vorher nicht in die Betreuung oder ins Schulgebäude.

Ist der Schnelltest positiv:

  • Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss der Schüler / die Schülerin sich umgehend in häusliche Isolation begeben. Die Schule begleitet die Schülerin/den Schüler im Falle einer Testung in der Schule bis zur Übergabe an die Eltern. Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystems durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13 Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen.
  • Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems

 


Hier können Sie alle Informationen zum geänderten Lolli-Testverfahren in der aktuellen Schulmail vom Schulministerium NRW nachlesen:

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraendert-25-01-2022

[25.01.2022] Erforderliche Anpassungen des optimierten Lolli-Testsystems in den Grundschulen ab dem 26.01.2022 | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

Musterbescheinigung bei Beantragung von Kinderkrankengeld

Falls unsere Schule aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen werden muss oder falls Ihr Kind aufgrund der Untersagung des Betretens der Schule aus Gründen des Infektionsschutzes nicht zur Schule kommen darf (z.B. positiver Klassenpooltest), können wir Ihnen dies mit der folgenden Bescheinigung bestätigen.

Bitte geben Sie Ihrem Kind bei Bedarf die Bescheinigung ausgefüllt mit zur Schule.

Musterbescheinigung bei Beantragung von Kinderkrankengeld

Geändertes Lolli-Testverfahren ab dem 10. Januar 2022

Das Testverfahren wurde ab dem neuen Jahr weiter im Sinne der Schülerinnen und Schüler optimiert.

Nach den Weihnachtsferien machen die Schülerinnen und Schüler weiterhin zweimal in der Woche am Morgen in der Schule den „Lolli-Test“ für alle gemeinsam. Das ist der „Pool-Test“. Dieser ist ohne Namen der Schülerinnen und Schüler. Danach machen sie zusätzlich noch einen „Einzel-Lolli-Test“ mit Namen. Das ist die „Rückstell-Probe“

Ist der Pool-Test positiv, brauchen die Kinder nun keinen Test mehr zu Hause machen. Das Testergebnis erhalten Sie direkt vom Labor.

Elterninfo: Geändertes Testverfahren ab dem 10.01.2022


Auf den Seiten des Schulministeriums können Sie alle Informationen zum geänderten Lolli-Testverfahren nachlesen:

Informationen zum Lolli-Test
Lolli-Tests | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

Schulmail vom 16.11.2021
[16.11.2021] Schulmail zur Optimierung des Lolli-Testverfahrens – Strategie 2.0 | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 2. November

Hier ein Auszug aus der aktuellen Schulmail vom 28.10.2021:

Zur Maskenpflicht
Die Landesregierung hat entschieden, die Maskenpflicht in den Schulen für alle Jahrgänge ab dem 2. November in den Unterrichtsräumen am Sitzplatz aufzuheben.

Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.

Bei einem Infektionsfall in der Klasse
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen gelten fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Zum Testen
Das regelmäßige Testen bleibt ein wichtiger Bestandteil der Schutzmaßnahmen. Bis zum Beginn der Weihnachtsferien wird in den Grund- und Förderschulen pro Woche zweimal mit dem PCR-Pooltestverfahren getestet, in den weiterführenden Schulen dreimal mit Antigen-Selbsttests. Auch an den eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln muss weiterhin festgehalten werden.

Hier können Sie alle Informationen in der aktuellen Schulmail bzw. in der Pressemitteilung nachlesen:

Schulmail vom 28.10.2021
[28.10.2021] Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 2. November 2021 | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

Pressemitteilung vom 28.10.2021
Ministerin Gebauer: Schritt für Schritt mehr Normalität für unsere Schulen | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

 

Schulbetrieb nach den Herbstferien

Liebe Eltern,

Ihre Kinder haben in der Schule einen Elternbrief mit allen wichtigen Informationen für den Schulbetrieb nach den Herbstferien erhalten.

Hier können Sie die Informationen des Schulministeriums zum Schulbetrieb nach den Herbstferien auch in der aktuellen Schulmail nachlesen:
Schulmail vom 06.10.2021
Brief der Ministerin zum Schulbetrieb nach den Herbstferien

Wir wünschen allen Familien schöne und vor allem erholsame Herbstferien!