Änderung des Lolli-Testverfahrens

Wir erhielten gestern die Nachricht vom Schulministerium NRW, dass das Lolli-PCR-Testverfahren kurzfristig (von heute auf morgen) geändert wurde.

Die Kinder haben heute einen Elternbrief mit allen wichtigen Informationen erhalten.


Hier die wichtigsten Informationen aus der aktuellen Schulmail vom Schulministerium NRW:

  1. Für alle Grund- und Primarschulen werden die Pooltestungen im aktuellen Testrhythmus bis auf Weiteres  beibehalten.
  2. Die Labore stellen eine Ergebnisübermittlung der Poolproben bis 20:30 Uhr an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Schulen sicher. Die Schule informiert im Falle eines positiven Poolergebnisses die Erziehungsberechtigten.
  3. PCR-Einzeltestungen gibt es nicht mehr

Ist der Pooltest negativ:

Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.


Ist der Pooltest positiv:

  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden so lange schultäglich mit Antigenschnelltests getestet und darüber hinaus nach dem bisherigen Rhythmus mit Lolli-Tests getestet, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt.
  • Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen der Schule vorzulegen. Sofern ein aus anderen Gründen durchgeführter PCR-Tests mit negativem Ergebnis vorliegt, ist dieser ebenfalls ausreichend.
  • Die Antigenschnelltestungen nach einem positiven Pooltestergebnis werden zu Unterrichtsbeginn in der Schule durchgeführt, dürfen aber auch in einer zertifizierten Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests durchgeführt und das Ergebnis der Schule vorgelegt werden.
  • Nur Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools, die vor Unterrichtsbeginn ein negatives Schnelltestergebnis oder ein anderweitig eingeholtes negatives PCR-Testergebnis vorweisen können bzw. zum Unterrichtsbeginn einen Schnelltest mit negativem Ergebnis durchführen, dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen.
WICHTIG:
Falls die Kinder im Fall eines positiven Pooltests am nächsten Morgen kein Schnelltestergebnis eines Bürgertests mit zur Schule bringen, werden die Kinder am nächsten Morgen erst ab 8 Uhr in der Schule getestet. Sie dürfen vorher nicht in die Betreuung oder ins Schulgebäude.

Ist der Schnelltest positiv:

  • Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss der Schüler / die Schülerin sich umgehend in häusliche Isolation begeben. Die Schule begleitet die Schülerin/den Schüler im Falle einer Testung in der Schule bis zur Übergabe an die Eltern. Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystems durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13 Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen.
  • Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems

 


Hier können Sie alle Informationen zum geänderten Lolli-Testverfahren in der aktuellen Schulmail vom Schulministerium NRW nachlesen:

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraendert-25-01-2022

[25.01.2022] Erforderliche Anpassungen des optimierten Lolli-Testsystems in den Grundschulen ab dem 26.01.2022 | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)