Geändertes Lolli-Testverfahren ab dem 10. Januar 2022

Das Testverfahren wurde ab dem neuen Jahr weiter im Sinne der Schülerinnen und Schüler optimiert.

Nach den Weihnachtsferien machen die Schülerinnen und Schüler weiterhin zweimal in der Woche am Morgen in der Schule den „Lolli-Test“ für alle gemeinsam. Das ist der „Pool-Test“. Dieser ist ohne Namen der Schülerinnen und Schüler. Danach machen sie zusätzlich noch einen „Einzel-Lolli-Test“ mit Namen. Das ist die „Rückstell-Probe“

Ist der Pool-Test positiv, brauchen die Kinder nun keinen Test mehr zu Hause machen. Das Testergebnis erhalten Sie direkt vom Labor.

Elterninfo: Geändertes Testverfahren ab dem 10.01.2022


Auf den Seiten des Schulministeriums können Sie alle Informationen zum geänderten Lolli-Testverfahren nachlesen:

Informationen zum Lolli-Test
Lolli-Tests | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

Schulmail vom 16.11.2021
[16.11.2021] Schulmail zur Optimierung des Lolli-Testverfahrens – Strategie 2.0 | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 2. November

Hier ein Auszug aus der aktuellen Schulmail vom 28.10.2021:

Zur Maskenpflicht
Die Landesregierung hat entschieden, die Maskenpflicht in den Schulen für alle Jahrgänge ab dem 2. November in den Unterrichtsräumen am Sitzplatz aufzuheben.

Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.

Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.

Bei einem Infektionsfall in der Klasse
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen gelten fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Zum Testen
Das regelmäßige Testen bleibt ein wichtiger Bestandteil der Schutzmaßnahmen. Bis zum Beginn der Weihnachtsferien wird in den Grund- und Förderschulen pro Woche zweimal mit dem PCR-Pooltestverfahren getestet, in den weiterführenden Schulen dreimal mit Antigen-Selbsttests. Auch an den eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln muss weiterhin festgehalten werden.

Hier können Sie alle Informationen in der aktuellen Schulmail bzw. in der Pressemitteilung nachlesen:

Schulmail vom 28.10.2021
[28.10.2021] Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 2. November 2021 | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

Pressemitteilung vom 28.10.2021
Ministerin Gebauer: Schritt für Schritt mehr Normalität für unsere Schulen | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)