Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen

In der aktuellen Schulmail des Schulministeriums NRW haben wir heute folgende Nachricht erhalten:

Maskenpflicht in den Schulen bis zum 2. April 2022:
Bis zum 2. April 2022 wird es weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schulen geben. Danach endet die Pflicht.

Testungen in den Schulen bis zum 8. April 2022:
Die Landesregierung NRW hat entschieden, dass bis zum 8. April 2022 die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Hier können Sie alle Informationen des Schulministeriums NRW nachlesen:

Corona-Betreuungsverordnung wird bis 2. April 2022 verlängert | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)