Schöne Ferien!

Wir wünschen allen Kindern und Familien wunderschöne und vor allem auch erholsame Sommerferien!

Am 10.08.2022 startet das neue Schuljahr für die Klassen 2 bis 4.
Unterricht: 1. bis 4. Stunde

Am 11.08.2022 ist der erste Schultag für die neue Klasse 1.

Die OGS ist vom 27.6.-15.7.2022 geschlossen.

Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen

In der aktuellen Schulmail des Schulministeriums NRW haben wir heute folgende Nachricht erhalten:

Maskenpflicht in den Schulen bis zum 2. April 2022:
Bis zum 2. April 2022 wird es weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schulen geben. Danach endet die Pflicht.

Testungen in den Schulen bis zum 8. April 2022:
Die Landesregierung NRW hat entschieden, dass bis zum 8. April 2022 die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Hier können Sie alle Informationen des Schulministeriums NRW nachlesen:

Corona-Betreuungsverordnung wird bis 2. April 2022 verlängert | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

 

Morgen findet landesweit kein Unterricht in den Schulen in NRW statt

Laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes und des Landeslagezentrums von heute werden für den morgigen 17. Februar 2022 verbreitet Sturm und schwere Sturmböen für ganz Nordrhein-Westfalen erwartet, teilweise in Hochlagen Orkanböen.

Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetterereignissen“ wird daher vom Ministerium für Schule und Bildung ein landesweiter Unterrichtsausfall für den morgigen 17. Februar 2022 angeordnet.

Somit findet morgen auch keine Betreuung in der OGS und der „Verlässlichen Grundschule“ statt.

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-morgen-findet-landesweit-kein-unterricht-den-schulen

Informationen vom Gesundheitsamt zum Umgang mit Kontaktpersonen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir möchten Ihnen hiermit erneut einige Informationen/Empfehlungen zum Umgang mit Kontaktpersonen weitergeben.

Zudem möchten wir Sie noch einmal auf diesem Wege darüber informieren,
dass wir positiv getestete Personen nicht mehr proaktiv kontaktieren.
Entsprechend der aktuellen Corona Test- und Quarantäneverordnung
müssen sich diese umgehend selbständig in die Isolation begeben und
bei positiven Selbsttest diesen durch einen Antigen-Schnelltest
(Bürgertestung) bestätigen lassen. Diese Personen erhalten auch keinen
Quarantänebescheid von uns, da dies laut der aktuellen Verordnung nicht
notwendig ist. Für positive Personen besteht die Möglichkeit, das
Corona-Kontaktformular für Infizierte auf der Homepage des Kreises
Lippe auszufüllen. Darüber erhalten diese dann auch Auskunft über
ihre Quarantänezeiten.

NEUES MERKBLATT 31_01 ZUR QUARANTÄNE Schule_Version O

Nachtrag: Agape Weihnachtsaktion

Ganz herzlichen Dank nochmals an alle Eltern und Familien, dass Sie und Ihre Kinder unsere Weihnachtsaktion auch wieder so zahlreich unterstützt haben.

Die Pakete wurden durch den Verein „agape“ auf die Reise nach Rumänien oder in andere osteuropäischen Länder geschickt, um bedürftigen Kindern und Jugendlichen eine Weihnachtsfreude zu bereiten.

Dankeschön!

Änderung des Lolli-Testverfahrens

Wir erhielten gestern die Nachricht vom Schulministerium NRW, dass das Lolli-PCR-Testverfahren kurzfristig (von heute auf morgen) geändert wurde.

Die Kinder haben heute einen Elternbrief mit allen wichtigen Informationen erhalten.


Hier die wichtigsten Informationen aus der aktuellen Schulmail vom Schulministerium NRW:

  1. Für alle Grund- und Primarschulen werden die Pooltestungen im aktuellen Testrhythmus bis auf Weiteres  beibehalten.
  2. Die Labore stellen eine Ergebnisübermittlung der Poolproben bis 20:30 Uhr an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Schulen sicher. Die Schule informiert im Falle eines positiven Poolergebnisses die Erziehungsberechtigten.
  3. PCR-Einzeltestungen gibt es nicht mehr

Ist der Pooltest negativ:

Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.


Ist der Pooltest positiv:

  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden so lange schultäglich mit Antigenschnelltests getestet und darüber hinaus nach dem bisherigen Rhythmus mit Lolli-Tests getestet, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt.
  • Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen der Schule vorzulegen. Sofern ein aus anderen Gründen durchgeführter PCR-Tests mit negativem Ergebnis vorliegt, ist dieser ebenfalls ausreichend.
  • Die Antigenschnelltestungen nach einem positiven Pooltestergebnis werden zu Unterrichtsbeginn in der Schule durchgeführt, dürfen aber auch in einer zertifizierten Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests durchgeführt und das Ergebnis der Schule vorgelegt werden.
  • Nur Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools, die vor Unterrichtsbeginn ein negatives Schnelltestergebnis oder ein anderweitig eingeholtes negatives PCR-Testergebnis vorweisen können bzw. zum Unterrichtsbeginn einen Schnelltest mit negativem Ergebnis durchführen, dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen.
WICHTIG:
Falls die Kinder im Fall eines positiven Pooltests am nächsten Morgen kein Schnelltestergebnis eines Bürgertests mit zur Schule bringen, werden die Kinder am nächsten Morgen erst ab 8 Uhr in der Schule getestet. Sie dürfen vorher nicht in die Betreuung oder ins Schulgebäude.

Ist der Schnelltest positiv:

  • Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss der Schüler / die Schülerin sich umgehend in häusliche Isolation begeben. Die Schule begleitet die Schülerin/den Schüler im Falle einer Testung in der Schule bis zur Übergabe an die Eltern. Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystems durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13 Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen.
  • Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems

 


Hier können Sie alle Informationen zum geänderten Lolli-Testverfahren in der aktuellen Schulmail vom Schulministerium NRW nachlesen:

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraendert-25-01-2022

[25.01.2022] Erforderliche Anpassungen des optimierten Lolli-Testsystems in den Grundschulen ab dem 26.01.2022 | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)